Landes- sowie EU-Sportstättenbauförderung
1. Landesförderung Sportstättenbau
Bis zum 31.08. bzw. 30.09. jeden Jahres könnt ihr eure Förderanträge zur Landesförderung Sportstättenbau für das darauffolgende Jahr bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Seit 2024 werden die Förderanträge nicht mehr vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bearbeitet, sondern von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Derzeit gibt es noch keine Antragsunterlagen für das Förderjahr 2025. Es soll eine elektronische Antragstellung geben. Der Antragsschluss steht ebenfalls noch nicht endgültig fest. Auf der Seite der IB-Bank gibt es unter Downloads eine Unterlagencheckliste. Daran könnt ihr euch orientieren. hier
Bitte denkt an die rechtzeitige Erarbeitung des doch recht umfangreichen Antrages. In den letzten Jahren wurden alle eingereichten Förderanträge aus dem JL bewilligt. Wir bitten um frühzeitige Meldung eurer Ideen, um euch bei der Antragstellung zu unterstützen und die Anträge im Vorfeld abzustimmen.
Was wird gefördert?
- Sanierung bestehender Sportstätten einschließlich Modernisierung durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonenden Technologien
- Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.
- Umwidmung bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung.
- Neubau von Sportstätten
Finanzierung
- Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich an der Finanzierung mit 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
- Der Sportverein muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % selber leisten.
- Idealerweise gibt es noch einen weiteren Finanzierer (Kommune, Landkreis oder Lotto Sachsen-Anhalt etc.) der sich ebenfalls an der Maßnahme beteiligt. Bei einem zusätzlichen Antrag über Lotto muss dann aber der Eigenanteil mindestens 15% betragen.
Weitere Informationen zur Landesförderung sowie die Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt sowie den Vordruck für den Demografie-Check könnt ihr auf der Seite des Landessportbundes erhalten: hier
Informationen zur direkten Beantragung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt sowie die dazu benötigten Unterlagen findet ihr hier
2. EU – Sportstättenbauförderung 2021-2027
In diesem Bereich sind ab diesem Jahr viele Dinge neu. Die Förderung erfolgte bisher hauptsächlich über das RELE-Programm einheitlich nach einem Punktesystem. In der neuen EU-Förderperiode von 2021-2027 erfolgt die Förderung nur noch über das Leader-Programm.
Gegenüber der RELE-Förderung der vergangenen Jahre ergeben sich u.a. folgende Änderungen:
- EU-Sportstättenbauförderung ist nicht mehr begrenzt auf Städte bzw. Ortschaften bis 10.000 Einwohner.
- Das einheitliche Punktesystem in der Bewertung der Anträge (Demo-Check sowie Auswahlkriterien) fällt weg. Die Auswahl treffen die Leadergruppen in ihrer Region. Zur Zeit beraten wir mit dem LSB, ob es ein vereinfachtes Punktesystem für Anträge geben soll
- Die Förderung beträgt nicht mehr 90 % sondern nur noch 80 %.
- Die Antragshöchstgrenze von 100.000,-€ ist entfallen. Projekte bis 150.000,-€ werden zukünftig über ELER-Fonds und über 150.000,-€ über den EFRE-Fonds gefördert.
- Es gibt keinen einheitlichen Antragsschluss mehr.
- Der Eigenanteil des Vereines kann jetzt auch durch andere Zuwendungsgeber (z.B. Kommune, aber nicht weitere Landes- und Bundesmittel) oder Spenden u.s.w. erbracht werden.
Für den Förderbereich Sportstättenbau gibt es zwei Richtlinien:
- ELER - Richtlinie (FP 8701 - FP 0705) für Baumaßnahmen bis 150.000,-€ Förderung (Bewilligungsbehörde: ALFF Sachsen-Anhalt): In der Richtlinie wird im Abschnitt 3 die Förderung von Sportstätten beschrieben. hier
- Antragsunterlagen für ELER - Förderprojekte hier
- EFRE - Richtlinie für Baumaßnahmen von über 150.000,-€ Förderung (Bewilligungsbehörde: Investitionsbank Sachsen-Anhalt): Richtlinie, Anträge + weitere Infos hier
Weitere Infos: Internetseite vom Land S-A hier
Für das Gebiet des Jerichower Landes gibt es drei lokale Aktionsgruppen, die über die eingereichten Projekte für ihre Region beraten. Der KSB ist in den Gruppen vertreten und hat bei Entscheidung über die Anträge ein Mitspracherecht.
Lokale Aktionsgruppe (LAG) |
Zwischen Elbe und Fiener Bruch (ELFI) |
Elbe-Saale |
Mittlere Elbe-Fläming |
Internetseite |
https://www.leader-elfi.de/ | ||
Gemeinden / Städte |
Stadt Jerichow Stadt Genthin Gemeinde Elbe-Parey Stadt Burg Gemeinde Möser |
Stadt Gommern Gemeinde Biederitz |
Stadt Möckern |
allg. Dokumente | |||
Projektaufrufe |
1. Projektaufruf: Antragsfrist 15.06.24 2. Projektaufruf: Antragsfrist 15.11.24 |
Antragsfrist: 30.04.2024 |
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Dokumente Projektblätter |
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Auswahlkriterien |
Bitte denkt an die rechtzeitige Einreichung der Projektanmeldungen bei den jeweiligen Aktionsgruppen. Bitte teilt uns mit, wenn ihr Projekte bei den lokalen Aktionsgruppen einreichen wollt bzw. eingereicht habt, damit wir euch bei der weiteren Antragstellung bzw. eure Projekte in den LAG´s unterstützen können.
Bitte teilt uns rechtzeitig eure Projekte für das kommende Jahr mit, damit wir gemeinsam beraten können, welche Fördermöglichkeit für euer Projekt die beste ist. Wir freuen uns auf zahlreiche Anträge von euch.
Ansprechpartner: Steffan Göhler, Tel.: 03921 – 98 11 98, Mail: goehler(at)kreissportbund-jl(dot)de