Bestandserhebung und Datenpflege in der Vereinsdatenbank des LSB (IVY)

Bitte die Bestandserhebung und anschließend die Beantragung der Pauschalförderung 2021 bis zum 18.12.2020 abzuschließen.

 

Liebe Sportfreunde,

 

aktuell sind leider die Möglichkeiten des Sporttreibens in unseren Vereinen stark eingeschränkt bzw. gar nicht vorhanden. Trotzdem möchten wir mit euch gemeinsam nach vorne schauen und für das kommende Jahr planen. Dazu gehört auch die Aktualisierung der Vereinsdaten in der IVY Datenbank des Landessportbundes Sachsen-Anhalt. Die Bestandserhebung ist bis zum 31.12.2020 abzuschließen, um die Pauschalförderung für das Jahr 2021 zu beantragen. Nach dem 31.12. ist keine Beantragung der Pauschalförderung für das kommende Jahr mehr möglich.

Ich bitte euch, die Bestandserhebung und anschließend die Beantragung der Pauschalförderung 2021 bis zum 18.12.2020 abzuschließen.

 

Folgende Inhalte sind bei der Dateneingabe besonders zu beachten:

  • Im Reiter „Stammdaten“ sind die eingetragenen Angaben zu überprüfen. Bitte besonderes Augenmerk auf die Telekommunikationsdaten (E-Mail-Adresse) sowie die Adresse interne Postanschrift legen. Wichtig ist hier die Hinterlegung einer Mailadresse, damit wir mit euch über dieses Medium kommunizieren und Informationen zusenden können. Über die interne Postanschrift werden euch z.B. Fördermittelbescheide u.ä. vom LSB und KSB zugestellt.
  • Im Reiter „Personen“ könnt ihr die Daten des Vorstandes überprüfen und ggf. aktualisieren.  
  • Im Reiter „Mitgliederverwaltung“ gebt ihr euren Mitgliederbestand zum 01.01.2021 entweder namentlich oder nach Jahrgängen in die entsprechenden Sportarten (Verbände) oder verbandsungebunden ein.
  • Im Reiter „Übungsleiter“ findet ihr alle in eurem Verein tätigen Übungsleiter mit den dazu hinterlegten Lizenzen, Ehrenkodexen und Verträgen. Bitte das Gültigkeitsdatum der Lizenzen überprüfen und uns ggf. die Lizenzverlängerung, wenn möglich digital, zum Einpflegen zusenden. Sollten Übungsleiter nicht mehr tätig sein, könnt ihr den Vertrag löschen oder uns die Info übersenden.

            >>> Lizenz läuft am 31.12.20 ab  > Bitte Lizenzverlängerung zusenden.

           >>> Lizenzverlängerung ist eingepflegt, muss aber noch vom LSB geprüft werden. Ihr braucht nichts zu machen.

            >>> alles ok.

  • Im Reiter „Finanzamt“ ist der letzte uns vorliegende Freistellungsbescheid vom Finanzamt hinterlegt. Bitte überprüfen, ob euch ein neuerer Freistellungsbescheid vorliegt und uns diesen dann zusenden (möglichst digital) oder selbst hochladen.  
  • Im Reiter „Mittelverwendung“ ist die Verwendung der Pauschalförderung 2020 einzugeben. Hierzu sind keine Nachweise hochzuladen oder zu versenden.
  • Im Reiter „Dokumente“ könnt ihr eure Satzung, Vereinsregisterauszug sowie das Gründungsprotokoll hochladen.
  • Wenn ihr auf den Reiter „Stammdaten“ geht, dann werden euch auch Reiter mit den von euch eingepflegten Sportarten angezeigt. In den einzelnen Sportarten könnt ihr Ansprechpartner eingeben, die dann bei der Vereinssuche z.B. auf der KSB oder LSB-Webseite öffentlich sichtbar sind.

Nun könnt ihr mit einem Klick die Bestandserhebung abschließen und anschließend die Pauschalförderung für 2021 beantragen.

Ich bitte euch, die Pauschalförderung zu beantragen, da der Nachweis der Verwendung sehr einfach ist und online gemacht wird.

 

Für Rückfragen stehen euch die die Mitarbeiter des KSB hilfreich zur Seite.

 

 

 

 

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