Kontaktfreier Vereinssport im Freien wieder erlaubt
Liebe Sportfreunde,
am 07.03.2021 wurde von der Landesregierung die Zehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen:
- Der Sportbetrieb ist ab 08.03.2021 wie folgt möglich:
- Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand
- Sportbetrieb von Berufssportlern
- Training von Bundeskadern eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie von Landeskadern eines Landesfachverbandes des LSB Sachsen-Anhalt e.V. sowie Schüler der Eliteschulen des Sports
- Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Freien in Gruppen bis höchstens 20 Personen, einschließlich des Trainers
- Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports von Erwachsenen im Freien in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen, einschließlich des Trainers
- Für den zugelassenen Sportbetrieb gelten folgende Einschränkungen:
- die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht
- Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten
- Zuschauer sind nicht zugelassen
- Die Nutzung der Sportanlage erfordert die Freigabe durch den Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportsstätte festzulegen. Die Nutzung der Sportanlage oder des Schwimmbades soll auf den für den Sportbetrieb nach Absatz 1 notwendigen Personenkreis eingeschränkt werden. Die Festlegung der Höchstbelegung hat unter Beachtung der in Absatz 2 Nr. 1 geregelten Beschränkung zu erfolgen.
Elfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.03.2021
- Klärung der Begrifflichkeit „Kontaktsport/kontaktfreier Sport“: Dazu gab es gestern ein Gespräch zwischen dem LSB Sachsen-Anhalt und dem Ministerium für Inneres und Sport. Hier die Aussage des Ministeriums: Das Kleingruppentraining im Freien ist in allen Sportarten möglich, insofern Trainingsformen zur Anwendung kommen, die eine Gewährung der Vorgaben des Paragrafen 8 Punkt (2) der Verordnung sicherstellen. Diese lauten: 1. Die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sicherzustellen, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht; 2. Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten und 3. Zuschauer sind nicht zugelassen! Damit ist beispielsweise in Kontaktsportarten wie Karate das Kata Training im Freien möglich und auch die Spielsportarten können Bewegungs- und Sportangebote im Freien durchführen, bei denen Körperkontakt ausgeschlossen werden kann.
Weitere Informationen & Handlungsempfehlungen für Vereine & Verbände findet ihr z.B. auf folgenden Seiten:
Deutscher Olympischer Sportbund e.V.
Bundesministerium für Gesundheit
Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V.