Landes- sowie EU-Sportstättenbauförderung

Infos zur Landesförderung Sportstättenbau 2023 sowie über die EU-Sportstättenbauförderung 2021 bis 2027

 

Liebe Sportfreunde,

 

im Folgenden möchte ich euch über die Landesförderung Sportstättenbau für 2023 sowie über die EU-Sportstättenbauförderung 2021 bis 2027 informieren:

 

1. Landesförderung Sportstättenbau 2023

Bis zum 15.08.2022 könnt ihr eure Förderanträge zur Landesförderung Sportstättenbau 2023 beim KSB einreichen. Bitte denkt an die rechtzeitige Erarbeitung des doch recht umfangreichen Antrages. In den letzten Jahren wurden fast alle eingereichten Förderanträge aus dem JL bewilligt.   

Wenn ihr einen Förderantrag für 2023 stellen wollt, bitte ich um zeitnahe Rückmeldung, um euch bei der Antragstellung zu unterstützen und die Anträge im Vorfeld abzustimmen.

Was wird gefördert?

  • Sanierung bestehender Sportstätten einschließlich Modernisierung durch den Einbau energieeinsparender Maßnahmen und umweltschonenden Technologien
  • Erweiterung der Nutzbarkeit vorhandener Sportstätten, insbesondere für den Rehabilitations- und Behindertensport, den Gesundheitssport, den Seniorensport sowie für Trendsportarten und die Förderung einer geschlechtergerechten Nutzung.
  • Umwidmung bestehender Sportstätten und anderer Gebäude und Räumlichkeiten mit dem Ziel der sportlichen Nutzung.
  • Neubau von Sportstätten

Finanzierung

  • Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich an der Finanzierung mit 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
  • Der Sportverein muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % selber leisten.
  • Idealerweise gibt es noch einen weiteren Finanzierer (Kommune, Landkreis oder Lotto Sachsen-Anhalt etc.) der sich ebenfalls an der Maßnahme beteiligt. Bei einem zusätzlichen Antrag über Lotto muss dann aber der Eigenanteil mindestens 15% betragen.

Weitere Informationen zur Landesförderung könnt ihr auf der Seite des Landessportbundes erhalten:  hier

Auf dieser Seite findet ihr auch die Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt sowie ein Handbuch zur Erläuterung des Antrages.

 

In Zusammenarbeit mit dem LSB findet am 04.05.2022 um 18:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema Sportstättenbauförderung 2023 für die Vereine im JL statt. Diese Veranstaltung ist bisher Online mit dem Zoom-Dienst auf dem Sportcampus geplant. Auf euren Wünsch können wir diese natürlich auch als Präsensveranstaltung in Burg durchführen. Anmeldungen bitte bis zum 01.05.2022 per Mail an goehler(at)kreissportbund-jl(dot)de  (mit Angabe online/Präsens).

 

2. EU – Sportstättenbauförderung 2021-2027

In diesem Bereich sind ab diesem Jahr viele Dinge neu. Die Förderung erfolgte bisher hauptsächlich über das RELE-Programm einheitlich nach einem Punktesystem. In der neuen EU-Förderperiode von 2021-2027 erfolgt die Förderung nur noch über das Leader-Programm.

 

Gegenüber der RELE-Förderung der vergangenen Jahre ergeben sich u.a. folgende Änderungen:

  • EU-Sportstättenbauförderung ist nicht mehr begrenzt auf Städte bzw. Ortschaften bis 10.000 Einwohner.
  • Das einheitliche Punktesystem in der Bewertung der Anträge (Demo-Check sowie Auswahlkriterien) fällt weg. Die Auswahl treffen die Leadergruppen in ihrer Region. Zur Zeit beraten wir mit dem LSB, ob es ein vereinfachtes Punktesystem für Anträge geben soll
  • Der Förderung beträgt nicht mehr 90 % sondern nur noch 80 %.
  • Die Antragshöchstgrenze von 100.000,-€ ist entfallen. Projekte bis 150.000,-€ werden zukünftig über ELER-Fonds und über 150.000,-€ über den EFRE-Fonds gefördert.
  • Es gibt keinen einheitlichen Antragsschluss mehr.

 

Seit 31.03.2022 gibt es vom Land einen Entwurf über die Leader-Richtlinie für den ELER-Förderbereich für den Sportstättenbau/Freibäder bis 150.000,-€. In der Richtlinie steht, was und wie es gefördert werden kann. Die Richtlinie könnt ihr mit dem folgenden Link herunterladen:  hier 

Den Entwurf der Richtlinie für Baumaßnahmen von über 150.000,-€ (EFRE) könnt ihr mit dem folgenden Link herunterladen:  hier 

Weitere Infos: Internetseite vom Land S-A   hier          

 

Für das Gebiet des Jerichower Landes gibt es drei lokale Aktionsgruppen, die über die eingereichten Projekte für ihre Region beraten. Der KSB ist in den Gruppen vertreten und hat bei Entscheidung über die Anträge ein Mitspracherecht.

 

Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Internetseite

Gemeinden / Städte

Zwischen Elbe und Fiener Bruch (ELFI)

https://www.leader-elfi.de/de/leader-2021-2027/

 

Stadt Jerichow

Stadt Genthin

Gemeinde Elbe-Parey

Stadt Burg

Gemeinde Möser

Elbe-Saale

https://leader-elbe-saale.de/neue-les-elbe-saale-2021-2027/

Stadt Gommern

Gemeinde Biederitz

Mittlere Elbe-Fläming

https://mittlere-elbe-flaeming.de/2021-2027.html

Stadt Möckern

 

Zur Zeit befinden sich die lokalen Aktionsgruppen gerade im Aufbau. Für die strategische Planung in den LAG´s benötigen diese einen ersten Überblick über zu fördernde Projekte in der Zeit bis 2027. 

Bitte teilt mir schnellstmöglich, spätestens aber bis zum 16.05.2022 mit, welche Projekte ihr bis 2027 plant und umsetzen wollt. Bitte gebt an, was ihr machen wollt, wann und ungefähr welche Kosten entstehen. Teilweise gibt es dafür Formblätter, die ich euch dann zusenden würde. Die LAG´s wollen daran ihre Mittelvergabe planen. Jede LAG handhabt das unterschiedlich. Für die Projektumsetzungen in 2023 und 2024 müssen die Antragsunterlagen schnellstmöglich erarbeitet werden.

 

Im Anschluss an die Informationsveranstaltung zum Thema Landessportstättenbauförderung 2023 am 04.05.2022 bieten wir um ca. 19:00 Uhr eine Infoveranstaltung zur EU – Sportstättenbauförderung 2021-2027 für euch an. Diese Veranstaltung ist bisher Online mit dem Zoom-Dienst auf dem Sportcampus geplant. Auf euren Wünsch können wir diese natürlich auch als Präsensveranstaltung in Burg durchführen. Anmeldungen bitte bis zum 01.05.2022 per Mail an goehler(at)kreissportbund-jl(dot)de  (mit Angabe online/Präsens).

 

Wir freuen uns auf zahlreiche Anträge von euch.

 

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